Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von „Phoneari”
Version: 1.0 / Stand: 29.07.2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) regeln die Bereitstellung und Nutzung des Software-as-a-Service-Angebots „Phoneari” durch die
TECHPOLE Limited, 128 City Road, London EC1V 2NX, Vereinigtes Königreich, registriert im Companies House (England & Wales) unter der Nummer 17052860, vertreten durch den Director Nils Polatzek (nachfolgend „Anbieter”)
gegenüber ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde”).
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes „Phoneari” sowie damit zusammenhängender Leistungen. Sie werden mit der Registrierung bzw. dem Vertragsschluss (Ziffer 3) Bestandteil des Vertrags.
1.2 Ausschließlich Unternehmerverkehr (B2B). Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Vorrang dieser AGB / Abwehr entgegenstehender Bedingungen. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Vorrang der Individualabrede. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Maßgeblich für den Inhalt solcher Abreden ist ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung des Anbieters in Textform.
1.5 Der Kunde hatte bei Vertragsschluss die Möglichkeit, in zumutbarer Weise vom Inhalt dieser AGB Kenntnis zu nehmen; die jeweils gültige Fassung wird in einer speicher- und druckbaren Form (Ziffer 3.4, 14) zur Verfügung gestellt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Gegenstand. Der Anbieter stellt dem Kunden „Phoneari” als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Nutzung bereit. Der Dienst umfasst insbesondere:
- ein Multi-Tenant-Backend zur Verwaltung von Firmenkonten, Nutzern, Telefonbüchern, Nebenstellen, SIP-Zugangsdaten (verschlüsselt gespeichert), Anruflisten, Einstellungen und Verzeichnis-Abonnements;
- die Synchronisation dieser Daten zu den Desktop-Clients (Windows/macOS) und – soweit angeboten – mobilen Clients;
- den Desktop-Client (Softphone) einschließlich Steuerung angebundener Tischtelefone (uaCSTA);
- ein WebRTC↔SIP-Gateway zur Anbindung mobiler Softphone-Clients an die vom Kunden genutzte Telefonanlage;
- Bereitstellung von Software-Aktualisierungen (Auto-Update).
Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung unter https://phoneari.app.
2.2 Abgrenzung: Telefonanlage / Sprachverbindung. Phoneari ist eine Anwendungssoftware. Der Anbieter betreibt keine eigene Telefonanlage, keinen SIP-Trunk, keine eigenen Rufnummern und keine Terminierung von Anrufen in das öffentliche Telefonnetz (PSTN). Der Anbieter überträgt keine Gesprächs-/Mediensignale und übernimmt keine Verantwortung für die Signalübertragung gegenüber den Endnutzern.
Die eigentliche Sprach-/Telefonieverbindung wird ausschließlich über die vom Kunden selbst betriebene oder beauftragte Telefonanlage (PBX) und deren Telekommunikationsanbieter hergestellt. Die Client-Software registriert sich hierzu unmittelbar an der vom Kunden verantworteten PBX. Auswahl, Betrieb, Verfügbarkeit und Regelkonformität dieser PBX sowie der zugehörigen Telekommunikationsdienste liegen allein beim Kunden.
Der Anbieter erbringt damit keinen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst und betreibt kein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Insbesondere schuldet der Anbieter keine Anrufzustellung und keine Erreichbarkeit von Notrufen (§ 164 TKG); diese sind ausschließlich Leistung der vom Kunden eingesetzten PBX und ihres Telekommunikationsanbieters. Der Anbieter wahrt bei der Verarbeitung von Signalisierungs- und Verbindungsdaten das Fernmeldegeheimnis (§ 3 TDDDG) nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Auftragsverarbeitung.
Die vom Kunden ausgewählte Ziel-Telefonanlage ist ein vom Kunden verantworteter Empfänger und kein vom Anbieter beauftragter Subunternehmer.
2.3 Leistungsänderungen und Weiterentwicklung. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, insbesondere durch Updates, neue Funktionen oder technische Anpassungen, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, aus Sicherheitsgründen oder zur Anpassung an rechtliche Vorgaben erforderlich ist. Wesentliche, für den Kunden nachteilige Einschränkungen des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs sind nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 14 (AGB-Änderungen) bzw. mit Zustimmung des Kunden zulässig.
2.4 Beschaffenheitsgarantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und in Textform als „Garantie” bezeichnet sind.
3. Vertragsschluss, Registrierung und Zustimmung zu den AGB
3.1 Registrierung. Die Nutzung setzt die Registrierung eines Firmenkontos und die Einrichtung mindestens eines administrativen Zugangs voraus. Der Kunde hat die im Registrierungsprozess abgefragten Angaben vollständig und zutreffend zu machen und aktuell zu halten.
3.2 Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter die Registrierung/Bestellung des Kunden annimmt, spätestens jedoch mit der ersten Bereitstellung des Zugangs zum Dienst. Die Darstellung des Dienstes stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar.
3.3 Zustimmung zu den AGB (versioniert). Vor Abschluss der Registrierung sowie im Rahmen des Client-Onboardings muss der Kunde bzw. der handelnde Nutzer den jeweils gültigen, versionierten AGB und der Datenschutzerklärung aktiv zustimmen. Die Zustimmung wird beim Anbieter revisionssicher protokolliert (nachfolgend „Zustimmungsnachweis”); erfasst werden insbesondere die akzeptierte Dokumentversion, der Zeitpunkt, die tatsächliche Client-IP-Adresse, Angaben zum Gerät/Client (User-Agent, Plattform) und die Quelle der Zustimmung. Der Zustimmungsnachweis dient der Beweisbarkeit der Einbeziehung.
3.4 Speicherung/Abruf. Der Vertragstext (diese AGB in der zugestimmten Fassung) wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden in einer speicher- und druckbaren Form zugänglich gemacht. Frühere Versionen sowie das jeweilige Veröffentlichungsdatum werden im Versionsarchiv unter https://phoneari.app/legal/agb vorgehalten.
3.5 Der handelnde Nutzer sichert zu, zur Abgabe der Zustimmung und zum Vertragsschluss für den Kunden bevollmächtigt zu sein.
4. Nutzungsrechte
4.1 Einräumung. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Dienst und den bereitgestellten Client-Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.
4.2 Umfang. Die Nutzung ist auf die vom Kunden verwalteten und lizenzierten Nutzer beschränkt. Der Kunde darf den Dienst innerhalb seines Unternehmens sowie durch mit ihm verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) nutzen lassen, soweit dies im vereinbarten Nutzerumfang abgebildet ist.
4.3 Beschränkungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Dienst über den vertraglich eingeräumten Umfang hinaus zu nutzen, Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (Weiterveräußerung, Vermietung, Rechenzentrums-/Application-Service-Betrieb für Dritte), zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu bearbeiten, soweit dies nicht zwingend gesetzlich (insb. § 69e UrhG) gestattet ist.
4.4 Rechte an Kundendaten. An den vom Kunden bzw. dessen Nutzern eingestellten Daten und Inhalten (insbesondere Kontakte, Telefonbücher, Anruflisten, Einstellungen) erwirbt der Anbieter keine über den Vertragszweck hinausgehenden Rechte. Der Anbieter ist berechtigt, diese Daten im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang zu verarbeiten; die datenschutzrechtliche Verarbeitung im Auftrag richtet sich nach Ziffer 12 und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
5. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
5.1 Zugangsdaten. Der Kunde hat Zugangsdaten (insbesondere Administrator-Zugänge, Nutzerpasswörter, Enrollment-Secrets, SIP-Zugangsdaten) geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu ändern und den Anbieter zu informieren.
5.2 SIP-/PBX-Zugangsdaten. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Aktualität und Berechtigung der von ihm hinterlegten SIP-/Telefonanlagen-Zugangsdaten verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Hinterlegung und Nutzung dieser Daten berechtigt ist und dass die von ihm genutzte Telefonanlage/PBX ordnungsgemäß betrieben wird. Störungen, die auf der fremden PBX oder deren Anbindung beruhen, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
5.3 Zulässige Nutzung. Der Kunde und seine Nutzer werden den Dienst nicht rechtswidrig oder missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht
- gegen geltendes Recht (einschließlich Wettbewerbs-, Straf-, Urheber- und Datenschutzrecht) verstoßen,
- rechtswidrige, belästigende oder unerbetene Kommunikation (z. B. unerlaubte Werbeanrufe) durchführen,
- Schadsoftware einbringen, die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit des Dienstes gefährden oder Schutzmechanismen umgehen.
5.4 Datenschutz gegenüber eigenen Nutzern und Dritten. Soweit der Kunde personenbezogene Daten seiner Beschäftigten oder Dritter (z. B. Kontakt-/Telefonbuchdaten, Anruflisten) im Dienst verarbeitet, ist er hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er stellt sicher, dass eine hinreichende Rechtsgrundlage besteht, seine Beschäftigten und betroffenen Dritten ordnungsgemäß informiert werden (Art. 13/14 DSGVO) und – soweit erforderlich – Einwilligungen vorliegen. Für die Verarbeitung im Auftrag schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Ziffer 12).
5.5 Verantwortung für Aufzeichnung/Voicemail. Aktiviert oder nutzt der Kunde Funktionen zur Anrufaufzeichnung oder Sprachnachrichten, ist er allein dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen bzw. Ankündigungen sicherzustellen und die geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
5.6 Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter (einschließlich betroffener Personen und Aufsichtsbehörden) frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung des Dienstes beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung setzt voraus, dass der Anbieter den Kunden über die Inanspruchnahme informiert und ihm die Verteidigung ermöglicht.
5.7 Datensicherung. Der Kunde ist für die Sicherung der von ihm exportierbaren Daten in eigener Verantwortung mitverantwortlich; der Dienst bietet hierzu Exportfunktionen (Ziffer 8.5).
6. Verfügbarkeit und Service-Level (SLA)
6.1 Angestrebte Verfügbarkeit. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 95 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums / Reverse-Proxy des Anbieters). Dieser Wert ist ein angestrebter Zielwert und keine zugesicherte Eigenschaft oder Verfügbarkeitsgarantie. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei erheblichen Beeinträchtigungen (insbesondere § 536 BGB) bleiben unberührt.
6.2 Berechnung. Die Verfügbarkeit berechnet sich aus dem Verhältnis der tatsächlichen zur gesamten Betriebszeit im Messzeitraum. Als Nichtverfügbarkeit gilt die vollständige Nichterreichbarkeit der wesentlichen Kernfunktionen; unwesentliche Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.
6.3 Nicht angerechnete Zeiten. Auf die Verfügbarkeit nicht angerechnet werden:
- angekündigte Wartungsfenster, die der Anbieter mindestens 24 Stunden im Voraus ankündigt und die möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (in der Regel 20:00–06:00 Uhr) oder an Wochenenden/Feiertagen liegen;
- dringende Sicherheits-Wartungen, die zur Abwehr akuter Gefahren erforderlich sind, nach vorheriger oder – bei Gefahr im Verzug – unverzüglicher nachträglicher Information;
- Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen (insbesondere Internet-Störungen außerhalb des Rechenzentrums, Ausfälle der fremden PBX/des SIP-Providers, vom Kunden zu vertretende Umstände).
Die Herausrechnung von Wartungsfenstern gilt nur im vorstehend transparent begrenzten Umfang; sie stellt keinen Freibrief für dauerhafte Teilausfälle dar.
6.4 Rechtsfolgen bei erheblichen Beeinträchtigungen. Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit des Dienstes stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere die verschuldensunabhängige Herabsetzung der Vergütung nach mietrechtlichen Grundsätzen (§ 536 BGB) für die Dauer der erheblichen Beeinträchtigung sowie – unter den Voraussetzungen der Ziffer 10 – Schadensersatz. Etwaige vereinbarte Gutschriften stellen keine abschließende Kompensation dar; weitergehende gesetzliche Ansprüche (insbesondere Minderung, Schadensersatz, Kündigung) bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren, dem Anbieter der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
6.5 Support. Der Anbieter leistet Support per E-Mail (info@phoneari.com) sowie über das Kontaktformular unter https://phoneari.app/support. Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des EU-Vertreters); die Reaktion erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktags. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Support ein bemühensgemäßes Tätigwerden, keinen bestimmten Erfolg.
7. Vergütung, Zahlung und Preisanpassung
7.1 Nutzungsbasierte Vergütung. Die Vergütung bemisst sich nutzungsbasiert nach der Anzahl der im jeweiligen Abrechnungszeitraum aktiven Nutzer multipliziert mit dem vereinbarten Preis je aktivem Nutzer. Maßgeblich für die Zählung ist jeder im jeweiligen Kalendermonat aktive Nutzer, d. h. jeder angelegte, nicht deaktivierte Nutzer des Firmenkontos; als „licenseFree” gekennzeichnete Nutzer bleiben unberücksichtigt. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Jeder im Abrechnungsmonat aktive Nutzer wird für den vollen Kalendermonat berechnet, unabhängig vom Zeitpunkt seiner Anlage innerhalb des Monats; eine anteilige oder taggenaue (Pro-rata-)Berechnung erfolgt nicht. Ein Nutzer, der im Abrechnungsmonat zu irgendeinem Zeitpunkt aktiv war, wird für den vollen Kalendermonat berechnet; dies gilt auch, wenn er innerhalb des Monats deaktiviert oder gelöscht wird. Der Preis je Nutzer ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Preisliste unter https://phoneari.app.
7.2 Abrechnung und Fälligkeit. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachschüssig auf Basis der im abgelaufenen Kalendermonat aktiven Nutzer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig (14 Tage netto).
7.3 Preise und Umsatzsteuer. Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit eine solche anwendbar ist.
7.4 Ausschließlicher Unternehmerverkehr. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und für das eigene Unternehmen zu schließen.
7.5 Reverse-Charge (grenzüberschreitende Leistung). Der Anbieter ist im Vereinigten Königreich (Drittland) ansässig. Der Leistungsort der elektronisch erbrachten Leistungen bestimmt sich nach dem Sitz des Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG). Für Leistungen an in Deutschland ansässige unternehmerische Kunden geht die Steuerschuldnerschaft nach dem Reverse-Charge-Verfahren auf den Kunden über (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 UStG). Der Anbieter weist die Leistungen dementsprechend ohne deutsche Umsatzsteuer aus; der Kunde ist verpflichtet, die Umsatzsteuer selbst an das für ihn zuständige Finanzamt anzumelden und abzuführen.
7.6 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Kann der Kunde seine Unternehmereigenschaft nicht nachweisen oder wird die Leistung nicht für unternehmerische Zwecke bezogen, ist der Anbieter berechtigt, eine etwaig gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachzuberechnen.
7.7 Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen. Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung den Zugang zum Dienst sperren; die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
7.8 Preisanpassung. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise anzupassen, um Änderungen seiner Kosten Rechnung zu tragen. Eine Anpassung erfolgt ausschließlich anhand nachprüfbarer Maßstäbe, insbesondere der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex bzw. der maßgeblichen Kostenelemente (Personal, Hosting, Lizenzkosten). Kostensenkungen sind in gleicher Weise zwingend weiterzugeben. Der Anbieter teilt Preisanpassungen mindestens 8 Wochen im Voraus in Textform mit. Eine Preisanpassung nach freiem Ermessen des Anbieters ist ausgeschlossen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu; hierauf wird er in der Mitteilung hingewiesen.
Die Preisanpassungsklausel folgt einem nachprüfbaren Maßstab (Verbraucherpreisindex bzw. maßgebliche Kostenelemente) und gibt Kostensenkungen symmetrisch weiter; sie ist an den Vorgaben der Transparenz- und Inhaltskontrolle (§ 307 BGB) ausgerichtet.
8. Laufzeit, Kündigung und Datenrückgabe
8.1 Laufzeit. Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit.
8.2 Ordentliche Kündigung. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden (monatliche Kündbarkeit). Eine Mindestlaufzeit oder automatische Verlängerungsperiode besteht nicht.
8.3 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblicher, trotz Abmahnung fortgesetzter vertragswidriger Nutzung oder bei erheblichem Zahlungsverzug vor.
8.4 Form. Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
8.5 Datenexport und Löschung nach Vertragsende. Der Kunde kann die von ihm eingestellten Daten während der Laufzeit jederzeit über die Exportfunktionen des Dienstes abrufen. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit zum Export bereit; danach werden die Kundendaten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht bzw. zurückgegeben.
9. Mängelhaftung / Gewährleistung
9.1 Rechtsnatur. Die Bereitstellung des Dienstes richtet sich nach Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), soweit nicht für einzelne Zusatzleistungen (z. B. individuelle Einrichtung) andere Vertragstypen einschlägig sind.
9.2 Erhaltungspflicht. Der Anbieter hält den Dienst während der Vertragslaufzeit in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB) nach Maßgabe der vereinbarten Verfügbarkeit (Ziffer 6).
9.3 Mängelanzeige. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Eingrenzung.
9.4 Nacherfüllung. Bei einem Mangel ist der Anbieter zunächst zur Mängelbeseitigung (Nacherfüllung) berechtigt und verpflichtet. Gelingt die Mängelbeseitigung endgültig nicht bzw. wird sie unzumutbar verzögert, stehen dem Kunden die gesetzlichen mietrechtlichen Rechte zu.
9.5 Minderung. Das Recht des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung (§ 536 BGB) bei erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit bleibt bestehen; unerhebliche Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Minderung (§ 536 Abs. 1 S. 3 BGB). Ein vollständiger Ausschluss der Minderung wird nicht vereinbart.
9.6 Verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Fälle des Vorsatzes handelt. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 10.
9.7 Keine Beschaffenheitsgarantie ohne ausdrückliche Erklärung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar, soweit sie nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden.
10. Haftung
10.1 Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder eines übernommenen Beschaffungsrisikos.
10.2 Haftung für Kardinalpflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (insbesondere die grundsätzliche Bereitstellung und Erreichbarkeit des Dienstes, die Wahrung der vereinbarten Datensicherheit).
10.3 Betragsmäßige Begrenzung. Die Haftung nach Ziffer 10.2 ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung (Jahresvergütung) begrenzt, wobei dieser Betrag den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden abdecken soll. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen der Ziffer 10.1.
10.4 Ausschluss im Übrigen. Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht für die Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten.
10.5 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Die Verantwortung des Kunden für eigene Datensicherungen (Ziffer 5.7) bleibt unberührt.
10.6 Verantwortung Dritter. Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Schäden oder Ausfälle, die auf der vom Kunden verantworteten Telefonanlage/PBX, dem SIP-/Sprachnetz-Provider oder sonstigen nicht dem Anbieter zuzurechnenden Umständen beruhen.
10.7 Verjährung. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.
11. Höhere Gewalt
11.1 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs (z. B. Naturereignisse, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terror, Streik/Aussperrung, Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromnetzen, Störungen bei Vorlieferanten/Subunternehmern, behördliche Maßnahmen, großflächige Cyberangriffe).
11.2 Für die Dauer und im Umfang solcher Ereignisse sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt; vereinbarte Verfügbarkeitswerte gelten insoweit als nicht unterschritten. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
12.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter als Verantwortlicher ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
12.2 Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Soweit der Anbieter im Rahmen der Diensterbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Kontakt-/Telefonbuchdaten, Anruflisten, SIP-Zugangsdaten der Nutzer, Voicemail-/Aufzeichnungs-Metadaten), gilt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), abrufbar unter https://phoneari.app/legal/avv. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags. Die Zustimmung zum AVV kann in elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) erklärt werden.
12.3 Der Anbieter setzt Subunternehmer (Sub-Auftragsverarbeiter) nur nach Maßgabe des AVV ein. Die aktuelle Liste der Subprozessoren wird im AVV bzw. dessen Anhang geführt (https://phoneari.app/legal/avv). Die vom Kunden selbst ausgewählte Ziel-Telefonanlage (PBX) ist kein Subprozessor des Anbieters, sondern ein vom Kunden verantworteter Empfänger (Ziffer 2.2).
13. Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken.
13.2 Ausgenommen sind Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder werden, (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) unabhängig erarbeitet wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
13.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei (3) Jahre über dessen Ende hinaus fort.
14. Änderungen dieser AGB
14.1 Verfahren. Der Anbieter kann diese AGB sowie die Datenschutzerklärung ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, zur Behebung von Regelungslücken oder bei Weiterentwicklung des Dienstes. Jede geänderte Fassung wird versioniert und mit Veröffentlichungsdatum vorgehalten.
14.2 Aktive erneute Zustimmung. Wird eine neue Version der AGB oder der Datenschutzerklärung veröffentlicht, wird der Kunde hierüber informiert und beim nächsten Login (Web) bzw. im Client erneut zur aktiven Zustimmung aufgefordert. Der Dienst erkennt anhand der zuletzt akzeptierten Version, ob eine erneute Zustimmung erforderlich ist, und zeigt das Zustimmungsfenster erneut an. Eine reine Zustimmungsfiktion („Schweigen gilt als Zustimmung”) findet nicht statt.
14.3 Benachrichtigung und Zustimmungsfrist. Bei Veröffentlichung einer neuen Version der AGB oder der Datenschutzerklärung informiert der Anbieter die betroffenen Nutzer in Textform (z. B. per E-Mail) über die Änderung, verbunden mit einem Link zum Dokument und dem Hinweis auf die erforderliche erneute Zustimmung. Dem Kunden steht für die erneute Zustimmung ein Zeitraum von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung zur Verfügung. Stimmt der Kunde innerhalb dieser Frist nicht zu, gilt Ziffer 14.4.
14.4 Kein Zwang zur Fortsetzung. Stimmt der Kunde einer wesentlichen Änderung nicht zu, kann jede Partei den Vertrag nach den Regeln der Ziffer 8 beenden; bis zur wirksamen Beendigung gilt für die weitere Nutzung die zuletzt vom Kunden akzeptierte Fassung, soweit dies rechtlich möglich und dem Anbieter zumutbar ist.
Eine reine Zustimmungsfiktion („Schweigen gilt als Zustimmung”) ist ausgeschlossen (vgl. BGH XI ZR 26/20); bis zur wirksamen Beendigung gilt die zuletzt akzeptierte Fassung fort, soweit dies rechtlich möglich und dem Anbieter zumutbar ist.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend machen; wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte unberührt.
15.2 Übertragung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
15.3 Erklärungen. Anzeigen und Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen zu Beweiszwecken mindestens der Textform, soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist. Der Vorrang individueller Abreden (Ziffer 1.4, § 305b BGB) bleibt unberührt; eine Änderung dieser Textform-/Formanforderung kann formlos erfolgen.
15.4 Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen, soweit diese zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.
15.5 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Berlin (Bundesrepublik Deutschland). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
15.6 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.